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Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Mit der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 sichert sich ein Unternehmen gegen Haftungen bei Unfällen ab, die von elektrischen Geräten ausgelöst wurden. Diese rechtliche Absicherung erfolgt auf Basis der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und deckt Wirtschaftsschäden genauso ab wie Verletzungen oder gar Todesfälle, die von einem Gerät des Unternehmens verursacht wurden. Ohne regelmäßige Prüfungen gemäß der DGUV Vorschrift 3, erlischt dieser Haftungsausschluss für ein Unternehmen. Zudem kann eine Nichteinhaltung der Prüfungen auch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Im Falle von Unfällen, die von einem elektrischen Gerät oder einer elektrischen Anlage des Unternehmens ausgegangen sind, wird das Unternehmen bzw. die jeweils zuständigen Personen hierfür verantwortlich gemacht.
Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir Ihnen eine jährliche Überprüfung sämtlicher elektrischen Geräte und Betriebsmittel. Unsere befähigte Fachkraft überprüft Ihre Geräte Vor-Ort. Die Geräte werden mit einer Prüfplakette versehen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen.
Ihre Vorteile
- Bequemer Vor-Ort-Service
- Reduzierte Unfallgefahr - Steigerung der Sicherheit im Betrieb
- Minimaler, interner Aufwand
- Wenn möglich werden defekte Geräte sofort zur Reparatur mitgenommen
- Dokumentation der Prüfung
Sie haben weitere Fragen zu Prüfungen nach DGUV? Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Oder Sie rufen uns gleich direkt an 0771 8966950